Steinkauz

(Athene noctua)
Lebensraumansprüche

Der Steinkauz ist ein „Kulturfolger“, der sich bei uns erst ausbreitete, als die ehemals von Wald geprägte Landschaft sich durch landwirtschaftliche Nutzung nach und nach öffnete. Die Art meidet Wälder und stark gegliederte waldreiche Landschaften, auch wegen der Konkurrenz mit dem deutlich stärkeren Waldkauz. In der Kulturlandschaft werden Grünlandgebiete mit ganzjährig kurzrasiger Vegetation (Weiden) und zahlreichen Jagdwarten (Zaunpfähle, Einzelbäume) als Nahrungsreviere benötigt. Von den Ansitzen aus fängt der Kauz Mäuse, Insekten, Regenwürmer und Kleinvögel. Gerne jagt er auch direkt auf dem Boden laufend, was bei Grünland mit zu hoher Vegetation oder dichten Ackerkulturen nicht möglich ist. Der Steinkauz ist ein Höhlenbrüter, ein gutes Angebot an Nisthöhlen ist daher von großer Bedeutung. Bevorzugte Brutplätze sind alte, höhlenreiche Kopfweiden und Obstbäume (Obstwiesen) sowie Viehunterstände und andere Gebäude mit entsprechendem Angebot an Nistmöglichkeiten. Stimmt der Lebensraum, kann der Steinkauz auch im Randgebiet von Dörfern und Städten vorkommen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die Kartierungen des Steinkauzes durch die Biologische Station zeigen, dass der Schwerpunkt des Vorkommens im südlichen Kreisgebiet liegt. In den drei Kommunen Rietberg, Langenberg und Mastholte brüten etwa 65% der Steinkäuze. Im mittleren Teil des Kreises ergibt sich ein deutlich lückenhaftes Verbreitungsbild mit Beständen in Verl, Herzebrock-Clarholz und dem nördlichen Stadtgebiet von Gütersloh (Isselhorst/Ummeln). Zwei kleinere, vermutlich weitgehend isolierte Vorkommen sind aus Borgholzhausen (11 Reviere) und Versmold (7 Reviere) bekannt, einzelne Brutpaare gibt es in Halle-Hörste und Harsewinkel. Aus dem Ravensberger Hügelland lagen seit den 1960er Jahren keine Nachweise vor. Erfreulicherweise wurden im Jahr 2013 zwei Reviere im Raum Werther (Theenhausen / Rothenhagen) neu entdeckt.
Der Gesamtbestand für den Kreis Gütersloh liegt bei gut 230 Paaren.

Hilfsmaßnahmen

Da der Steinkauz vor allem im Nordkreis selten geworden ist, ist der Schutz der bekannten Steinkauz-Reviere für den Erhalt der Population von großer Bedeutung. Viele Paare kommen in unmittelbarer Nähe von Höfen vor und können durch eine Information der Besitzer vor unbeabsichtigter Vertreibung und Unfällen (Sicherung von Tränken und Regentonnen) bewahrt werden. Im Sinne des „Lebensraumschutzes“ sind der Erhalt von Einzelbäumen, Alleen, Kopfbaumreihen und Obstbäumen von besonderer Bedeutung, um so Brut- und Ruheplätze zu sichern. Neben dem Erhalt ist auch eine regelmäßige Pflege von Kopfweiden und Obstbäumen sowie eine Bewirtschaftung des Grünlandes bei Obstwiesen wichtig. Durch die Neuanpflanzung von Obstbäumen und Kopfweiden kann die Lebensraumqualität erhöht werden. Das Anbringen von künstlichen Nisthilfen ist dort sinnvoll, wo ein potenziell geeigneter Lebensraum vorhanden ist und ein Mangel an natürlichen Höhlen besteht.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Agrarumweltmaßnahmen

  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
  • Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache

Vertragsnaturschutz 

  • Extensive Ackernutzung:

Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden

selbstbegrünte Ackerbrache

angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen

  • naturschutzgerechte Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen 

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Steinkauz wird in der Roten Liste 2008 für NRW als „gefährdet“ eingestuft und gilt als „streng geschützte“ Art.
Die Hauptursache für den Rückgang ist in der Intensivierung der Landnutzung zu sehen. Hofnahe Weideflächen, extensiv genutzte Wiesen und Obstwiesen mit altem Baumbestand werden immer seltener. Bei mangelnder Pflege brechen alte Kopfbäume auseinander, so dass natürliche Brutplätze verloren gehen. Durch die Modernisierung von Hofgebäuden verschwinden viele Brutnischen und sichere Ruheplätze. Durch ihre Jagd- und Flugweise von niedrigen Ansitzen aus, werden Steinkäuze auch häufig Opfer des Straßenverkehrs. Gefahrenquellen lauern auch im Umfeld der Gehöfte, wo es oft zu Unfällen gerade bei jungen Käuzen kommt, die in Regentonnen, Viehtränken oder Güllebehältern ertrinken oder in Kaminen und Obstbaumnetzen verenden. In kalten und schneereichen Wintern sterben viele Steinkäuze an Nahrungsmangel.