Teichhuhn

(Gallinula chloropus)
Lebensraumansprüche

Das Teichhuhn brütet gerne in den Uferzonen von stehenden oder nur langsam fließenden Gewässer. Es brütet in größeren Seen, aber auch kleinen Tümpeln, an breiten Wiesengräben, Altarmen und Erlenbrüchen. Es werden auch Teiche in Siedlungsbereichen und Parkgewässer besiedelt, wo die Teichhühner erstaunlich zutraulich werden können. Ein wesentlicher Faktor ist das Vorhandensein eines Vegetationsgürtels an den Gewässerrändern. Für die Nahrungssuche werden auch trockenere Ufersäume, Grünlandflächen oder Parkrasen aufgesucht. Das Nest wird meist im Röhricht oder unter überhängenden Bäumen und Gebüschen angelegt. In der Regel finden zwei Jahresbruten statt.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

In NRW ist das Teichhuhn häufig und das ganze Jahr über anzutreffen. Im Kreis Gütersloh liegen vor allem aus dem Ostmünsterland viele Nachweise vor. Größere Bestände sind u.a. aus den Rietberger Fischteichen und den Schloßwiesen Rheda (Ems und Schloßgräften) bekannt. Trotz ihres überwiegend naturfernen Charakters wird die Ems vom Teichhuhn besiedelt, sobald zumindest ein schmaler, flussbegleitender Vegetationsstreifen vorhanden ist. An Blänken und Gräben in vielen Feuchtwiesengebieten, an einigen Abgrabungsgewässern und Fischteichen wurden Teichhühner nachgewiesen. Aus dem Ravensberger Hügelland liegen einzelne Nachweise aus Borgholzhausen und Werther vor.

Hilfsmaßnahmen

Stehende und langsam fließende Gewässer mit einer vegetationsreichen Ufer- und Verlandungszone müssen erhalten und geschützt werden. Renaturierungsmaßnahmen an begradigten Bachläufen, die zur Ausbildung von Überschwemmungsbereichen und Röhrichtzonen führen, begünstigen eine Besiedlung. Durch das Abflachen von Uferrändern kann die Attraktivität von Gräben und Stillgewässern für das Teichhuhn erhöht werden, sofern Störungen durch Freizeitaktivitäten unterbunden werden.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Das Teichhuhn wird in der Roten Liste für NRW in der „Vorwarnliste“ eingestuft und gilt als „streng geschützt“.
Die Hauptgefährdungsursache liegt im Mangel an ungestörten Gewässern mit naturnahen Uferbereichen. Außerhalb von NSG werden nahezu alle Abgrabungsseen und Flussläufe z.B. von Anglern oder Wassersportlern genutzt. Daraus resultieren Störungen an den Nahrungs- und Brutplätzen. Die Entwässerung von Feuchtgebieten wirkt sich ebenfalls nachteilig für die Art aus.