Weißstorch

(Ciconia ciconia)
Lebensraumansprüche

Der Weißstorch benötigt offene Landschaften mit möglichst großflächigen und feuchten Wiesen für die Nahrungssuche. Neben extensiv genutzten Grünlandbereichen sind auch blüten- und insektenreiche Brachflächen und Saumbereiche an stehenden oder langsam fließenden Gewässern wichtig. Als Kulturfolger brütet er heute vorwiegend auf Kunsthorsten, wie z. B. auf Kirchtürmen oder Scheunen montierte Nisthilfen. In Einzelfällen kommen auch Bruten auf Strommasten oder in Baumhorsten vor. Einmal besiedelte Nistplätze werden oft über viele Jahre hinweg besetzt, da die Störche sehr nistplatztreu sind.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Der Weißstorch überwintert als Langstreckenzieher im tropischen Afrika und ist daher nur in der Brutsaison bei uns anzutreffen. Einzelne Störche, die in der Regel aus Gefangenschaftshaltungen stammen und keinen Zugtrieb haben, können auch im Winter angetroffen werden. Im Kreis Gütersloh ist es vor wenigen Jahren zu einer Ansiedlung des Weißstorches bei Verl gekommen. Dort siedelten sich 3 Paare (2011) im Umfeld einer privaten Vogelhaltung an. In einem Tierpark (Kreis Paderborn) im direkten Umfeld der Rietberger Emsniederung ist es ebenfalls zu einer Ansiedlung von freifliegenden Störchen gekommen. Seit dem Jahr 2013 brüten die Störche in der "Rietberger Emsniederung" und nachfolgend wurden die Gebiete "Große Wiese" (Stadt Gütersloh) und "Grasmeerwiesen" (Verl) ebenfalls besiedelt. Die Störche nutzen z.B. die Emsniederung zur Nahrungssuche und sind dort regelmäßig in den Feuchtwiesen zu sehen. Auch in einer privaten Vogelhaltung im Raum Versmold brütet der Weißstorch. In der Verbreitungskarte ist zu erkennen, dass sich die Art bei uns erst nach den Kartierungen zum NRW-Brutvogelatlas ausgebreitet hat.

Hilfsmaßnahmen

Die wichtigste Maßnahme ist der Schutz und Erhalt seiner Lebensräume. Großflächige und artenreiche Feuchtwiesen, Flussniederungen und Auen müssen gefördert und wieder hergestellt werden. Damit eine ausreichende Nahrungsbasis vorhanden ist, müssen ausreichende Anteile an extensiv genutztem Grünland vorhanden sein. Wiesengebiete können durch die Anlage von Kleingewässern oder Flachwassermulden sowie Aufweitung und Anstau von Gräben attraktiver gestaltet werden. Gefährliche Strommasten und Freileitungen müssen abgesichert werden. Das Aufstellen von künstlichen Nisthilfen in geeigneten Lebensräumen kann die Ausbreitungstendenzen unterstützen. Künstliche Horste wurden in den NSG Rietberger Emsniederung (2010), Grasmeerwiesen (Verl-Kaunitz, 2010), Große Wiese (2011) und Versmolder Bruch (2011) aufgestellt.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Weißstorch wird in der Roten Liste 2008 für NRW als „gefährdet“ eingestuft. Er gilt als „streng geschützt“ und steht in Anh. I der Vogelschutz-Richtlinie.
Bereits seit Anfang des letzten Jahrhunderts wurden viele Feuchtgebiete und Auenbereiche vernichtet. Feuchtwiesen wurden trocken gelegt und zu erheblichen Teilen in Äcker umgewandelt. Das hatte einen starken Rückgang der Weißstorchpopulation zur Folge. Auch heutzutage ist die größte Bedrohung in der Entwertung seines Lebensraums durch intensive Landwirtschaft (Verschlechterung des Nahrungsangebotes) und durch Veränderungen des Wasserhaushaltes (Absenken des Grundwasserspiegels) gegeben. Eine Gefährdung geht auch von ungesicherten Strommasten und Windkraftanlagen aus, an denen es immer wieder zu Tierverlusten kommt.