Rebhuhn

(Perdix perdix)
Lebensraumansprüche

Als Bewohner der offenen Feldflur meidet das Rebhuhn durch Wälder und Feldgehölze stark strukturierte Gebiete. Optimale Bedingungen bietet eine kleinflächig gegliederte Landschaft mit einer Vielfalt an Kulturen (Acker, Grünland) und zahlreichen Saumstrukturen. Dies können neben Hecken vor allem Randstreifen an Äckern und sandigen Wegen, Böschungen, Brachestreifen und Ruderalfluren sein. Das Nest wird bevorzugt in Altgrasflächen angelegt. Auch Sand- oder Moorheiden, Trockenrasen und Kiesgrubengelände werden besiedelt, doch sind diese Lebensräume im Kreis Gütersloh sehr selten. Im Winter werden bevorzugt Stoppeläcker und Brachen sowie Heckensäume zum Nahrungserwerb aufgesucht.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Als Vogelart der weiten Feldfluren fehlt das Rebhuhn im Teutoburger Wald und in den dicht bewaldeten Bereichen des Ostmünsterlandes. Das Ravensberger Hügelland kann unter günstigen Vorraussetzungen lokal in größerer Dichte besiedelt werden, wie Beobachtungen aus Werther-Arrode zeigen. Für den gesamten Naturraum ist aber von einer nur geringen Siedlungsdichte auszugehen. Als weit verbreiteter, aber nicht häufiger Brutvogel kommt die Art im Ostmünsterland vor. In zehn von zwölf untersuchten Feuchtwiesenschutzgebieten konnte das Rebhuhn nachgewiesen werden. Die Beobachtungen aus dem übrigen Kreisgebiet beruhen überwiegend auf Zufallsmeldungen im Rahmen der Wiesenvogelkartierungen, geben aber einen Eindruck über die Verbreitung dieser Art wieder.

Hilfsmaßnahmen

Neben dem Erhalt der in einigen Gebieten noch vorhandenen Strukturvielfalt und des „Mosaikcharakters“ der Feldflur kann dem Rebhuhn durch neu angelegte oder ausgeweitete Rand- und Saumbereiche (Hecken, Ackerrandstreifen, Ruderalflächen) geholfen werden. Wesentlich ist dabei ein Verzicht auf Spritz- und Düngemittel in diesen Grenzlinienstrukturen und eine späte Mahd, um Verluste an Gelegen und Jungen zu vermeiden. Eine Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Grünland und Ackerflächen und eine Erhöhung der Kulturenvielfalt (Sommer- und Wintergetreide, Hackfrüchte, Brachen) bieten günstige Vorraussetzungen für die Ansiedlung des Rebhuhns. Vor allem Brachflächen sollten nicht zur Brutzeit gemäht oder umgebrochen werden. Die Pflege (Mahd) von Randstreifen und Böschungen sollte ebenfalls nicht zur Zeit der Jungenaufzucht (April bis Juli) durchgeführt werden.


Feldvogelinsel im Acker

Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Agrarumweltmaßnahmen

  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
  • Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache

Vertragsnaturschutz 

  • Extensive Ackernutzung:

Stehenlassen von Raps- oder Getreidestoppeln - außer Mais

doppelter Saatreihenabstand im Wintergetreide / Sommergetreide

Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden

selbstbegrünte Ackerbrache

angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Wegen drastischer Bestandseinbußen in den letzten Jahrzehnten wird das Rebhuhn in der Roten-Liste von NRW als „stark gefährdet“ geführt. Als Hauptgrund für die zunehmende Gefährdung des Rebhuhns kann die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung sowie Flächenverbrauch durch Gewerbe- und Siedlungsgebiete angeführt werden. Damit einhergehend wurden große Landschaftsräume durch Flurbereinigungen stark negativ verändert. Gerade der Verlust an Ackerrainen und Hecken bei gleichzeitiger Vergrößerung der Schläge hat eine Verringerung der Deckungsmöglichkeiten zur Folge. Die Einbeziehung der Saumstrukturen in die intensive Nutzung (Düngung, Biozideinsatz) verringert die Artenvielfalt der Pflanzen und reduziert das Nahrungsangebot. Einbußen wird die Art auch durch die Umwandlung der Stilllegungsflächen in Acker erleiden. Durch Ausmähen sterben viele Jungvögel und auch auf dem Nest sitzende Weibchen können zu Tode kommen. Durch den Umbruch der Stoppelfelder nach der Ernte kann es im Winterhalbjahr zu Nahrungsengpässen kommen.