Kiebitz

(Vanellus vanellus)
Lebensraumansprüche

Der Kiebitz bewohnt offene, flache und weitgehend strukturarme Flächen mit zumindest zur Brutzeit niedriger Vegetation, die in der Regel landwirtschaftlich genutzt werden. Die überwiegende Anzahl (>90%) brütet heute auf Ackerflächen (Getreide, Maisäcker, Ackerbrachen), vor allem, wenn sie in den feuchten Auebereichen liegen. Zur Nahrungssuche ziehen die Kiebitze mit ihren Jungen aber wenn möglich in benachbarte Wiesen und Weiden um. Brutflächen im Grünland sind durch einen sehr hohen Grundwasserstand mit lückiger Vegetation und strukturreichem Boderelief gekennzeichnet. Durch Trockenlegung und Intensivierung der Nutzung sind solche Grünlandflächen fast nur noch in Naturschutzgebieten zu finden.


Auch selbstbegrünte Brachen oder Sonderstandorte wie Erdbeerfelder können vom Kiebitz besiedelt werden. Die Nahrung wird am Boden gesucht und besteht überwiegend aus kleinen Wirbellosen (Regenwürmer, Insekten), zeitweise wird auch pflanzliche Nahrung aufgenommen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die Verbreitung des Kiebitzes im Kreis Gütersloh ist zuletzt im Rahmen der Wiesenvogel­kartierung 2016 dokumentiert worden. Dabei wurden insgesamt 637 Paare erfasst. Innerhalb von 10 Jahren ist der Bestand um 50% zurückgegangen. Hohe Brutpaarzahlen und Siedlungsdichten von 1 Brutpaar pro km2 werden im Süden und Südwesten des Kreisgebietes in Rietberg, Rheda-Wiedenbrück, Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel erreicht.
Verbreitungslücken sind nördlich und direkt südlich des Teutoburger Waldes (Halle, Steinhagen) sowie in Teilgebieten in Herzebrock-Clarholz, Langenberg und Verl vorhanden. Die Brutvorkommen im Gebiet der Stadt Werther sind aktuell verschwunden. In Borgholzhausen und in Schloß Holte-Stukenbrock beschränken sich die Brutbestände auf wenige Paare. Insgesamt ist eine Ausdünnung des Bestandes festzustellen. Bei den Erfassungen werden meist nur noch ein oder zwei Paare auf den Flächen gezählt. Große Brutkolonien mit fünf oder mehr Paaren gibt es kaum noch. Diese Entwicklung ist sehr problematisch, da sich mehrere Altvögel erfolgreicher gegen Feinde zur Wehr setzen können als einzelne Paare.

Hilfsmaßnahmen

Nur durch Extensivierungs- und Vernässungsmaßnahmen von Grünlandbereichen können Wiesenbereiche wieder für den Kiebitz interessant gemacht werden. Der durchschnittlich höhere Bruterfolg im Grünland könnte somit zu einer Erhöhung des Bruterfolges insgesamt führen. Als wichtiger Faktor muss auch der Gelegeschutz angesehen werden. Durch Information und Aufklärungsarbeit sollte erreicht werden, dass bei der Bewirtschaftung in stärkerem Maße auf brütende Kiebitze Rücksicht genommen und weniger Gelege zerstört werden. In bekannten Kiebitz-Brutgebieten sollten keine Aufforstungen durchgeführt oder Baumreihen gepflanzt werden, da Kiebitze ausreichend große und freie Flächen benötigen. Während der Zeit der Jungenaufzucht (März bis Juni) sollten Randstreifen an Äckern nicht mit bearbeitet oder ausgemäht werden, um Verluste zu vermeiden. In Einzelfällen können stillgelegte Ackerbrachen vor der Brutsaison umgebrochen und damit für den Kiebitz attraktiv gemacht werden. Nur wenn es gelingt, einen größeren Anteil an extensiv genutzten, feuchten Flächen zu erhalten, kann der Kiebitz auf Dauer im Kreis Gütersloh erhalten werden.



Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Agrarumweltmaßnahmen

  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
  • Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache

Vertragsnaturschutz 

  • Extensive Ackernutzung:

selbstbegrünte Ackerbrache

angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen



Gefährdung und Gefährdungsursachen

In NRW wird der Kiebitz in der Roten Liste unter der Kategorie 3 (gefährdet) aufgeführt. Er gilt als „streng geschützt“ und steht in Art. 4(2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Eine Hauptursache für die Gefährdung ist die starke Veränderung der Landschaft und der Landnutzung. Durch die großflächige Trockenlegung von Gebieten sind viele Brutplätze auf ehemals feuchtem Grünland verlassen worden. Konventionell bewirtschaftetes Grünland ist wegen der hohen Viehdichten auf Weiden und aufgrund des starken Aufwuchses und der schnellen Abfolge der Mahdtermine auf Wiesen als Brutbiotop nicht geeignet. Auf Ackerflächen werden viele Gelege bei den zahlreichen Bearbeitungsgängen (Umbruch und Einsaat, Düngung, Biozidanwendung) zerstört. Zudem kann unter ungünstigen Bedingungen auf Ackerflächen plötzlich Nahrungsmangel auftreten und Verluste bei den Jungen zur Folge haben. Zu Todesfallen für Kiebitzjunge können auch tiefe Drainagegräben mit senkrechten Wänden werden. Durch eine intensive Pflege oder Einbeziehung von Randstrukturen in die Nutzung gehen Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten für die Jungvögel verloren.