Maßnahmenkonzept

Das Artenschutzkonzept für den Kreis Gütersloh ist durch zwei Schwerpunkte gekennzeich­net, die als informeller Teil und praxisorientierter Teil (Maßnahmen-Konzept) charakterisiert werden können.
Der informelle Teil hat im Kern die Funktion, ökologische Zusammenhänge und Fakten zu vermitteln. Über die Beschreibung und Charakterisierung der im Kreisgebiet vorkommenden schützenswerten Lebensräume wird ein Überblick unter Berücksichtigung der naturräumli­chen Bedingungen gegeben. Für jeden Lebensraum werden typische Pflanzen- und Tierar­ten vorgestellt und auf die Gefährdung und Schutzmaßnahmen hingewiesen.
Zudem sind für ausgewählte Pflanzen- und Tierarten Arten-Steckbriefe erstellt worden, die detaillierte Angaben zu den Lebensraumansprüchen, zur Gefährdung und Gefährdungsursa­chen und Hilfsmaßnahmen enthalten. Die aktuelle und z.T. auch historische Verbreitung im Kreis Gütersloh wird im Text beschrieben und anhand einer Raster-Karte dargestellt.

Der informative Teil des Artenschutzkonzeptes enthält sowohl in den Abschnitten über die Lebensräume als auch in den Arten-Steckbriefen eine Fülle von Hinweisen auf Schutz- bzw. Hilfsmaßnahmen. Das praxisorientierte Maßnahmenkonzept stellt eine Synopsis der Maß­nahmenvorschläge, die für verschiedene Arten und Lebensräume z.T. auch identisch sein können, dar.

Besonders im Bereich der gesetzlich verankerten Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, die im Rahmen von Eingriffen in die Landschaft festgesetzt werden, bietet sich eine gute Möglich­keit, um durch gezielte Maßnahmen den Arten- und Biotopschutz voran zu bringen. Die Um­setzung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen findet in der Regel lokal auf Ebene der Ge­meinden und Städte statt. Das Artenschutzkonzept gibt einen Überblick über das ganze Kreisgebiet, enthält aber gleichzeitig Informationen über regionale Besonderheiten wie das Vorkommen oder Fehlen bestimmter Arten oder Lebensräume. Im Idealfall lassen sich damit Maßnahmen aufeinander abstimmen und gezielt einsetzen sowie lokal vorhandene Natur-Potentiale konsequent fördern.

Fördermöglichkeiten beim Kreis Gütersloh


Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen von Agrarumwelt- und Naturschutzmaßnahmen, die eine finanzielle Unterstützung bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und vielen weiteren Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege bieten.

Ansprechpartner beim Kreis Gütersloh: Fax: 05241 / 85 - 2760, Tel.: 05241 / 85 + Durchwahl


Frau PagenkemperBereich Landschaftsplan Osning
Durchwahl 2717, Mail: Annette.Pagenkemper@gt-net.de
Herr BierbaumNordwestliches Kreisgebiet
Durchwahl 2712, Mail: Thomas.Bierbaum@gt-net.de
Herr BröskampSüdöstliches Kreisgebiet
Durchwahl 2713, Mail: Hans-Martin.Broeskamp@gt-net.de


Ferner arbeitet der Kreis Gütersloh mit einem Landwirt als Betreuer für die Extensivierung von Grünland zusammen, der auch nach Dienstschluss der Kreisverwaltung erreichbar ist:


Herr Venker-Metarp           gesamtes Kreisgebiet 
         Fax: 05248 / 82 1154, Tel.: 05248 / 1084,
         Mail: Hof-Venker@t-online.de

Maßnahmenkatalog

Die Erstellung des Maßnahmen-Kataloges dient dazu, die punktuell in den Texten erwähnten Hilfs- und Schutzmaßnahmen unter sogenannten Maßnahmen-Bereichen zusammenzufas­sen und den Bezug zu den jeweiligen Schutzgegenständen zu verdeutlichen. Die Zielset­zung der Maßnahmen wird unter der Rubrik Anmerkungen stichwortartig aufgegriffen und es werden Hinweise auf vorhandene Instrumentarien (z.B. Vertragsnaturschutz) und Umset­zungsmöglichkeiten gegeben.
Maßnahmen-Bereich Schutzgegenstand Anmerkungen
Öffentlichkeitsarbeit
  • Lebensräume und Arten
Aufklärung über Schutzwürdigkeit und Gefährdung durch Informationstafeln, Presse, Gespräche
Sicherung von
  • Lebensräumen
§30 Biotope, Ausweisung von Schutzgebieten
  • Arten
direkt über Gelegeschutz, Nisthilfen, Jagdverzicht
  • Landschaftsstrukturen
    (Einzelbäume, Alleen, Kopfweiden, Hecken, Feldgehölze, Obstwiesen, Höhlen- und Horstbäume)
§30 Biotope, Ausweisung von Naturdenkmalen, Baumschutzsatzungen, Ankauf von Bäumen, Vertragsnaturschutz
  • Gebäuden
    (Bunker, Stollen, Mauerbiotope u.a.)
Denkmalschutz
praktische Pflegemaßnahmen
  • Hecken, Obstwiesen, Kopfweiden, unbewirtschaftete Feuchtbrachen, Ruderalflächen
Pflege zum Erhalt der ökologischen Funktionen durch Rückschnitt der Gehölze, Mahd, Bewei­dung
  • Feuchtheiden, Heideweiher
Pflege zum Erhalt der ökologischen Funktionen durch Abschieben des Oberbodens, Freistellen von Gehölzen, Wiedervernässung durch Grabenanstau, Entfernen von Drainagen
  • Randstreifen und Säume an Gräben, Fließgewässern, Verkehrswegen
  • Gewässerunterhaltung
Planung von naturschutz-orientierten Pflegekon­zepten (Beispiele: Mahd-zeitpunkt, Teilflächen-mahd, Grabenprofile)
Bewirtschaftungs- verträge
  • Feuchtgrünland
Abschließen von Verträ­gen mit Landwirten zur Förderung extensiver Nutzung bzw. der Um­wandlung von Acker in Grünland
  • Äckerflächen
Verträge über eine exten­sive Nutzung von Rand­streifen oder der gesam­ten Fläche
  • Obstwiesen, Hecken, Kopfbäume
Abschluß von Pflegepa­keten
  • Altholzbestände
Warburger Verträge
Strukturverbesserung durch Neuanlage von
  • Hecken, Obstwiesen, Kopfbäumen, Feldgehölzen
Anreicherung in strukturarmen Bereichen; Förderung über Pflege­verträge; Förderung von Gehölzen durch den Kreis Gütersloh
  • Waldsäumen
Wiederherstellung der ökologischen Funktion als Schutzmantel und Lebensraum
  • Wiesenblänken, Artenschutzgewässern
Wiederherstellung ehe­maliger Strukturvielfalt
Optimierung bzw. Renaturierung von
  • Still- und Fließgewässern
  • Waldbiotope allgemein
  • Bruchwälder
Wiederherstellung der ökologischen Funktionen z.B. Entschlammung von Teichen, Deregulierung von Fließgewässern Ent­fernung standortfremder Gehölze, Vernässung bei Bruchwaldstandorten
Nutzungs-einschränkungen
  • Lebensräume bzw. Arten
Gefährdung durch Stö­rungen: Regelung von Freizeitaktivitäten (Modelflug, Motorsport), Entwicklung von Besu­cherlenkungs-Konzepten
Eine Gliederung hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Maßnahmen unter finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten ermöglicht eine Einschätzung darüber, welche Vorhaben relativ schnell und zeitnah durchgeführt werden können oder erst nach längerem Planungsvorlauf zu verwirklichen sind. Es wird hier eine Aufteilung in drei Kategorien vorgeschlagen. Die Zuordnungen sind nicht als starr zu betrachten, da im konkreten Fall auch langfristige Vorhaben unter günstigen Voraussetzungen relativ schnell verwirklicht werden können oder einfache Projekte durch auftretende Konflikte oder Verzögerungen nicht zeitnah abzuschließen sind.

I. Maßnahmen kurzfristig und mit geringem Aufwand durchführbar

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • praktische Einzelmaßnahmen bei der Pflege und Entwicklung von Gebieten
  • Bereitstellung von Saat- und Pflanzgut durch den Kreis GT, die Landwirtschaftskammer oder Jagdgenossenschaften (regionales Saatgut sollte verwendet werden)

II. Maßnahmen mittelfristig nur mit höherem Aufwand durchführbar

  • Vertragsnaturschutz über Abschluß von Bewirtschaftungsverträgen
  • Kompensationsmaßnahmen
  • Optimierungsmaßnahmen

III. Maßnahmen langfristig nach umfangreicher Vorbereitung durchführbar

  • Schutzgebietsausweisungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete)
  • Renaturierungsmaßnahmen
  • Besucherlenkungs-Konzepte

Förderprogramme des Landes NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet, bei starker finanzieller Beteiligung der Europäischen Union, eine Reihe von Programmen zur Förderung der Agarumwelt und des Naturschutzes (www.naturschutzinformationen-nrw.de). Diese Programme bieten eine finanzielle Unterstützung bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und vielen weiteren Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege. Eine Übersicht der verschiedenen Verordnungen und Richtlinien und ihres Anwendungsbereiches wird in der folgenden Zusammenstellung gegeben.
Bezeichnung Ziele / Anwendungsbereiche (Beispiele)
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz (01.19.2008; Änderungen nach Rd.Erl. v. 25.08.2009; 01.05.2010; 13.02.2015)

www.lanuv.nrw.de
Erhaltung oder Wiederherstellung der Lebensgrundlagen bedrohter Tier- und Pflanzenarten
  • Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland (Grünlandextensivierung, inkl. Um­wandlung von Acker in Grünland)
  • Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen / Ackerstreifen
  • Naturschutzgerechte Bewirtschaftung sonsti­ger Biotope (Magerwiesen, Heiden, Nasswei­den, Seggenriede, Sümpfe, Moore, Ufer­streifen)
  • Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen mit oder ohne extensive Unternutzung
  • Pflege von Hecken


Richtlinie über die Zuwendung zur Förde­rung landwirtschaftlicher Betriebe in be­nachteiligten Gebieten (Ausgleichszu­lage) und Gebieten mit umweltspezifi­schen Einschränkungen (Ausgleichszah­lungen) (18.06.2000)

   www.umwelt.nrw.de

Sicherung einer standortgerechten Landbewirtschaftung
  1. Berggebiete, benachteiligte Agrarzonen, Gebiete mit spezifischen Nachteilen
  2. FFH-Gebiete, Europäische Vogelschutz­gebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte Biotope nach §30 LG außerhalb der FFH- und Vogelschutzgebiete, die der Verbesserung der ökologischen Kohärenz des NATURA 2000 Schutzgebietsnetzes dienen





Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) Richtlinie über die Gewährung von Zuwen­dungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vom 16.03.01)


   www.umwelt.nrw.de 

Förderung diverser Bereiche des Naturschut­zes und der Landschaftspflege, z.B.
  • Einmalige Maßnahmen (z.B. Entbuschung einer Fläche)
  • Maßnahmen zur Vorbereitung von Vertrags­abschlüssen (z.B. Grundsanierung von Kopf­bäumen)
Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen für die Förderung der Anlage von Uferandstreifen (12.05.2015)

www.landwirtschaftskammer.de

Minderung des Eintrages von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in Gewässer; Bewirtschaftungsverträge mit Auflagen bei mind. 5-jähriger Laufzeit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwen­dungen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (09.07.2010)

 www.landwirtschaftskammer.de
Förderung:
  • extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau und bei Dauerkulturen
  • extensiver Grünlandnutzung
  • ökologischer Anbauverfahren
  • der Festmistwirtschaft
  • von Blühstreifen und Blühflächen
Vertragsvereinbarungen über Naturschutz im Wald („Warburger Vereinbarung“) (02.04.2004)

 www.wald-und-holz.nrw.de
Ausweisung von Naturwaldzellen und Natur-schutzgebieten im Wald (z.B. Regelungen zum Erhalt von Altholz/Totholz)
Kulturlandschaftsprogramm des Kreis Gütersloh Innerhalb der Gebietskulisse Förderung
  • einer extensiven Grünlandbewirtschaftung
  • der Bewirtschaftung von Biotopen von kul­turhistorischer Bedeutung und Uferstreifen
  • der Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Nutzflächen