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| 41 Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) |

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| Lebensraumansprüche |
Die Sumpfschrecke bevorzugt ähnlich wie der Sumpfgrashüpfer feuchte bis nasse Grünlandbereiche, die entweder als Wiese oder Weide genutzt werden können. Die Eiablage erfolgt auch bei dieser Art im Sommer in den Oberboden. Da die Eier nicht gut gegen Austrocknung geschützt sind, ist eine ausreichende Durchfeuchtung des Bodens bis zum nächsten Sommer von großer Wichtigkeit. Die Art ist gut flugfähig und kann dadurch neue Standorte im Bereich von einigen hundert Metern neu besiedeln.
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| Verbreitung im Kreis Gütersloh |
Die Sumpfschrecke hat ihren Verbreitungsschwerpunkt eindeutig im Bereich der Emsauen im Südosten des Kreisgebietes. Die Art ist im Kreis Gütersloh noch in sieben von neun Feuchtwiesenschutzgebieten vertreten. Insbesondere im NSG „Versmolder Bruch“ erreicht sie noch hohe Dichten.
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| Gefährdung und Gefährdungsursachen |
Landesweit auf der Roten Liste (LÖBF 1999) als stark gefährdet eingestuft. -siehe Sumpfgrashüpfer-
Resultierend aus den oben genannten Lebensraumansprüchen ist vor allem die Entwässerung von noch intakten Feuchtwiesen ein großes Gefährdungspotential. Die intensive Nutzung als mehrschürige Wiese ist ebenfalls von großem Nachteil für diese Art, da bei häufigem Schnitt der Oberboden austrocknet und damit die Eier bzw. auch die Larven keine Entwicklungschancen haben.
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| Hilfsmaßnahmen |
Als umfassende Hilfsmaßnahme ist unbedingt der Erhalt von noch intakten Feuchtwiesen zu fordern und umzusetzen. Eine ausreichende Durchfeuchtung des Bodens ist für die Entwicklung der Eistadien dieser feuchteliebenden Heuschreckenart ist zu gewährleisten. Eine extensive ein- bis zweischürige Nutzung der Wiesen ist zu empfehlen, wobei ein früher erster und ein später zweiter Schnitt (soweit erforderlich) der Art zugute kommt.
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