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| 26 Groppe (Cottus gobio) |

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| Lebensraumansprüche |
Die Groppe, auch Koppe oder Mühlkoppe genannt, ist ein nachtaktiver Grundfisch, der 20 - 25 cm lang wird. Er bewegt sich mit schlängelnden Bewegungen am Grund der Gewässer fort. Tagsüber halten sich die Tiere versteckt unter Uferkanten oder Wurzelwerk auf. Die Nahrung besteht aus kleinen Bodentieren, z.B. Insektenlarven und Bachflohkrebsen. In der Forellen- und Äschenregion von Fließgewässern ist die Groppe anzutreffen, d.h. sie stellt hohe Ansprüche an die Wasserqualität. Dort herrschen eine hohe Sauerstoffkonzentration sowie niedrige Wassertemperaturen und der Untergrund ist meist steinig bis kiesig. Vorkommen in Sandbächen sind aus der Senne bekannt.
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| Verbreitung im Kreis Gütersloh |
Aufgrund der hohen Ansprüche an den Lebensraum kommt die Groppe nur vereinzelt im Kreis Gütersloh vor. Im Osten des Kreisgebietes im Randbereich zum Truppenübungsplatz Senne sind Vorkommen aus dem Sennebach, dem Furlbach und dem Oberlauf der Ems bekannt.
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| Gefährdung und Gefährdungsursachen |
In der Roten-Liste der gefährdeten Fische Nordrhein-Westfalens wird die Groppe für die westfälische Bucht als „gefährdet“ geführt. Bei den Gefährdungsursachen sind an erster Stelle die Gewässerverunreinigung und wasserbauliche Maßnahmen zu nennen. Nur bei einer sehr hohen Wasserqualität (Güteklasse I und z.T. noch II) kann sich die Groppe fortpflanzen. Einträge in die Fließgewässer durch Gewerbe, Haushalte, Landwirtschaft (Dünger) und Teichanlagen führen zu einer Verschlechterung der Wasserqualität. Negativ wirken sich zudem Maßnahmen wie der Uferverbau oder der Bau von Wehren aus, da die Groppe sehr empfindlich auf Lebensraumveränderungen reagiert und schon sehr niedrige Hindernisse nicht überwinden kann. Eine dichte Bepflanzung von Fließgewässern beispielsweise mit Fichten kann infolge der starken Beschattung ein Abwandern der Groppe zur Folge haben.
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| Hilfsmaßnahmen |
Wichtig ist der Erhalt der verbliebenen natürlichen Fließgewässer und deren Schutz vor Beeinträchtigungen. Wesentlich sind die Schaffung von Randstreifen im Oberlauf der Gewässer, um Einträge von Dünger etc. zu minimieren. Entsprechend sollten schattenwerfende Fichtenanpflanzungen entfernt werden. Bei der Genehmigung von Fischteichanlagen muß gewährleistet sein, dass es zu keinen starken Beeinträchtigungen der Wasserqualität kommt. Im Falle von wasserbaulichen Maßnahmen wie dem Bau von Wehren müssen Sohlabstürze in Form flacher, grobsteiniger Rampen angelegt werden.
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