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25    Bachneunauge (Lampetra planeri)
Foto-Copyright: B. Stemmer


Lebensraumansprüche
Zur Familie der Rundmäuler gehörend besiedeln Bachneunaugen Oberläufe von Flüssen und Bächen mit guten Wasserqualität und sandig-kiesiger Gewässersohle. Den größten Teil ihres Lebens verbringen Bachneunaugen im Larvalstadium als sog. „Querder“ filtrierend in der Sandsohle des Gewässers. Nach 5-7 Jahren metamorphieren die Tiere und wandern als adulte Bachneunaugen flussaufwärts, um abzulaichen. Als Erwachsene sterben Bachneunaugen nach der Laichabgabe, ohne weitere Nahrungsaufnahme. Lampetra planeri gilt in ganz Europa als gefährdete Art und nach der FFH-Richtlinie als besonders zu schützende Art.

Verbreitung im Kreis Gütersloh
Die Verbreitung beschränkt sich auf die Sandbäche der Senne. Der Nachweis einzelner adulter Tiere gilt noch nicht als gesicherter Nachweis der Art in einem Gewässer. Erst der Nachweis von Querdern verschiedener Stadien kann als solcher betrachtet werden. Allerdings sind Querder schwer nachweisbar (z.B. nicht durch Elektrofischerei). Vereinzelte Beobachtungen lassen aber den Schluß zu, daß das Bachneunauge weiter verbreitet ist, als bisher nachweisbar.

Gefährdung und Gefährdungsursachen
Limitierend auf den Bestand wirkt sich in jedem Fall die Wasserqualität aus. Weiterhin kann die Art nur dort existieren, wo bisher auf Eingriffe in den Gewässergrund weitestgehend verzichtet wurde. Eine ungestörte sandige Gewässersohle ist für die Entwicklung der Querder ungedingte Voraussetzung. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang stellen die Sandfanganlagen in vielen Sennebächen dar. Sie sind ein idealer Biotop für die Entwicklung der Querder. Leider stellen die Anlagen technische Bauwerke dar, bei deren Unterhaltung der Naturschutz keinerlei Rolle spielt. Daher sterben viele Querder bei Unterhaltungsmaßnahmen.

Hilfsmaßnahmen
In Gewässern mit Vorkommen von Bachneunaugen sollte die Wasserqualiät kontinuierlich verbessert, bzw. ein vorhandener guter Standard erhalten werden. Weiterhin sollten Gewässerunterhaltungmaßnahmen ganz entfallen oder zumindest auf ein unverzichtbares Maß reduziert werden. Beim Unterhalt der vielfältig vorhandenen Sandfanganlagen sollten Naturschutzaspekte in jedem Fall mit berücksichtigt werden.

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