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| 24 Wiesenpieper (Anthus pratensis) |

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| Lebensraumansprüche |
Der Wiesenpieper ist ein Bewohner offener, baum- und straucharmer Flächen mit hohem Grundwasserstand, z.B. in Feuchtwiesen und Mooren. Gräben, Böschungen und Singwarten (Zaunpfähle, Steinhaufen) sind wichtige Bestandteile der Brutreviere. Als Bodenbrüter benötigt der Wiesenpieper eine ausreichende Deckung für die Anlage des Nestes. Eine zu dichte Vegetation behindert aber die Beweglichkeit der Vögel am Boden. Insekten und Spinnen stellen die Hauptnahrung dar, es werden aber auch Samen von Pflanzen gefressen. Im Zeitraum von Mitte April bis Ende Juli werden zwei Bruten durchgeführt.
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| Verbreitung im Kreis Gütersloh |
Die in den 1980er Jahren noch weiter verbreitete Art ist fast ganz aus dem Kreis Gütersloh verschwunden. Der letzte größere Bestand befindet sich im „Versmolder Bruch“ und umfaßt etwa 10 Paare. In den Jahren 1999 und 2000 kam es zu der Ansiedlung eines Paares im NSG „Bergwiesen“ bei Halle/Hörste. Alle weiteren bekannten Vorkommen sind erloschen. In den Nachbarkreisen Warendorf und Paderborn sind ebenfalls nur noch kleinere Populationen bekannt.
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| Gefährdung und Gefährdungsursachen |
Die Gefährdung des Wiesenpiepers geht in erster Linie auf die Intensivierung der Landwirtschaft und Maßnahmen der Flurbereinigung zurück. Die hochgedüngten und gleichförmigen Wiesen bieten der Art keinen geeigneten Lebensraum mehr(zu dichte Vegetation, geringes Nahrungsangebot). Die frühen Mahdtermine bei konventioneller Bewirtschaftung der Flächen führen zur Zerstörung der Gelege und Nester. Durch die Zusammenlegung von Flächen und die Absenkung des Grundwasserstandes sind viele der wichtigen Randstrukturen zerstört und die nötige Bodenfeuchtigkeit reduziert worden. Eine zu frühe Mahd der Randstrukturen an Gräben und Böschungen ist besonders schädlich, da gerade dort Nester angelegt werden.
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| Hilfsmaßnahmen |
Als Kleinvogel mit relativ geringem Raumbedarf können für den Wiesenpieper auch kleine, feuchte Wiesenbereiche prinzipiell als Lebensraum in Frage kommen. Wesentlich ist, dass Teilbereiche nicht intensiv bewirtschaftet werden (Mahd nicht vor Mitte Juni für Erstbrut und ab Mitte Juli für Zweitbrut) und Gräben sowie Rand- bzw. Saumstrukturen erst spät im Jahr (August) gemäht werden. Die als Singwarten wichtigen Zaunpfähle oder ähnliche Strukturen (Steine, Einzelsträucher) sollten nach Möglichkeit nicht entfernt werden. Bei beweideten Flächen ist ein geringer Viehbesatz anzustreben, da sonst viele Gelege durch Trittschäden verloren gehen.
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