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| 22 Uferschwalbe (Riparia riparia) |

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| Lebensraumansprüche |
Im Kreis Gütersloh kommt die Uferschwalbe als Brutvogel vorwiegend in Sand-Abbaugebieten vor. Ähnlich wie der Eisvogel brütet sie in einer selbst gegrabenen Erdhöhle. Im Gegensatz zum Eisvogel nisten aber in der Regel die Uferschwalben gesellig, d.h. sie bilden Brutkolonien. In hohe Sandhaufen mit steilen Abbruchkanten oder die steilen Gewässerufer von Abgrabungsseen werden die Brutröhren gegraben. Ursprünglich wurden als Brutplätze vermutlich die hohen Ufer (Prallhänge) großer Fließgewässer genutzt. Im Zuge der Regulierung der Fließgewässer sind diese Brutplätze verloren gegangen. Die Nahrungssuche findet bevorzugt über Gewässern und Feuchtgebieten statt, wobei die Nahrungsgebiete bis zu ca. 10 km von der Brutkolonie entfernt sein können. Als Nahrung werden kleine Fluginsekten aufgenommen.
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| Verbreitung im Kreis Gütersloh |
Die Verbreitung deckt sich weitgehend mit dem Vorkommen älterer bzw. neu entstandener Abgrabungen. Innerhalb der letzten Jahre wurden zwei Abgrabungen im Bereich Harsewinkel, und je eine Abgrabung südlich von Versmold, bei Sandforth (Halle), im Bereich Vennort (Steinhagen), in Clarholz Heerde (Herzebrock-Clarholz), in der Sudheide (Rheda-Wiedenbrück) und im westlichen Teil der Moosheide (Schloß-Holte Stukenbrock) von der Uferschwalbe besiedelt. Brutplätze in natürlichen Biotopen, wie Abbruchkanten an größeren Fließgewässern (Ems) sind aktuell nicht bekannt.
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| Gefährdung und Gefährdungsursachen |
Die Uferschwalbe gilt in NRW als „gefährdet“ mit dem Zusatz „N“, d.h. der Bestand ist von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Darunter ist zu verstehen, dass z.B. in Abbaugebieten bestehende Brutkolonien vor der Zerstörung durch weitere Abtragungen geschützt werden. Die durch menschliche Aktivitäten entstandenen Brutplätze in Abbaugebieten sind meist durch den Fortgang der Arbeiten, die durch den Einsatz von Großmaschinen immer schneller voranschreiten, in ihrem Bestand bedroht. Durch Verfüllung, Rekultivierung oder Freizeitnutzung gehen viele dieser „Sekundär-Lebensräume“ wieder verloren. An nicht gesicherten Brutplätzen können auch Störungen (z.B. durch spielende Kinder) zu starken Beeinträchtigungen des Brutgeschehens führen.
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| Hilfsmaßnahmen |
Da auch die natürlichen Brutplätze der Uferschwalbe in steilen Flußufern durch die Dynamik der Flüsse oft nur für eine Saison konstant bleiben und dann neue Uferbereiche besiedelt werden müssen, kann die Uferschwalbe sehr schnell neu entstandene Abgrabungen besiedeln. Wesentlich für den Erhalt der Uferschwalbe ist die Sicherung der Brutbereiche in diesen Abbaugebieten. Hier sollten die Betreiber der Gruben durch Gespräche und Informationen dazu gebracht werden, dass keine Brutkolonien zerstört werden. Hinsichtlich der Folgenutzung der Abgrabungen sollten Belange des Naturschutzes mit berücksichtigt und gegebenenfalls Managementpläne für eine langfristige Erhaltung von Kolonien entwickelt werden. In nicht mehr genutzten Gebieten mit Uferschwalben-Vorkommen sind bei zu erwartenden Störungen (z.B. durch Freizeitaktivitäten) die Nistbereiche zu sichern bzw. Informationstafeln mit Hinweisen für Besucher aufzustellen. Die Schaffung künstlicher Steilwände (z.B. an Böschungskanten) ist theoretisch auch möglich, aber praktisch sicherlich nur in Ausnahmefällen durchführbar. Der eigentlich wichtigste Punkt, die Renaturierung der Flussläufe, vor allem der Ems, ist im Kreis aktuell noch nicht so weit fortgeschritten, das mit dem Entstehen größerer Kolonien gerechnet werden kann.
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