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| 21 Uferschnepfe (Limosa limosa) |

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| Lebensraumansprüche |
Zusammen mit dem Großen Brachvogel, der Bekassine und dem Kiebitz gehört die Uferschnepfe zu den „Wiesenlimikolen“. Sie ist ausschließlich in feuchten Grünlandgebieten anzutreffen. Das Nest der Uferschnepfe wird gut versteckt in der Vegetation des Grünlandes direkt am Boden angelegt. Das Vollgelege enthält vier Eier und wird etwa 30 tage bebrütet. Die Jungen sind Nestflüchter, die sich sofort selbständig ernähren und von den Altvögeln geführt werden. Wesentlich sind nahrungsreiche Wiesen und Weiden, die ausreichend kleine Insektennahrung, Würmer etc. bieten müssen.
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| Verbreitung im Kreis Gütersloh |
Die Brutverbreitung der Uferschnepfe beschränkt sich aktuell auf zwei Gebiete im Kreis Gütersloh. Die „Rietberger Emsniederung“ beherbergt die einzige größere Brutpopulation. Dort sind regelmäßig zehn bis zwölf Paare zu beobachten, die sich in verschiedenen Teilbereichen der Emsniederung ansiedeln. Am südwestlichen Rand von Verl ist ein kleines Gebiet mit z.T. extensiver Nutzung des Grünlandes das zweite Brutgebiet der Uferschnepfe. Seit einigen Jahren brüten dort ein bis zwei Paare. Mittlerweile erloschen sind die Brutvorkommen bei Niedieks Mühle in Österwiehe und im „Versmolder Bruch“, wo zuletzt 1998 ein Paar brütete.
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| Gefährdung und Gefährdungsursachen |
In NRW gehört die Uferschnepfe zu den „stark gefährdeten“ Arten. Die Gründe für den Rückgang des Bestandes liegen u.a. im Verlust geeigneter Lebensräume. Die intensive Bewirtschaftung des Grünlandes führt zu vielen Gelege- und Jungenverlusten, so dass nur in geschützten Gebieten mit Bewirtschaftungsauflagen reelle Chancen für eine erfolgreiche Brut bestehen. Ein allgemeiner Bestandsrückgang in NRW hat zu einer Ausdünnung der Brutkolonien geführt. Auffallend ist auch der schlechte Bruterfolg der verbliebenen Paare, die oft Verluste der kompletten Gelege oder Jungvögel durch natürliche Feinde oder Bewirtschaftungsmaßnahmen erleiden. Problematisch sind auch Störungen während der Bebrütung des Geleges durch Spaziergänger, Hunde oder sonstige Freizeitaktivitäten, da so Gelege verlassen werden können.
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| Hilfsmaßnahmen |
Der Erhalt extensiv bewirtschafteter Grünlandgebiete muss sicherlich an erster Stelle genannt werden. Hier sind vor allem Bemühungen um den Schutz des Gebietes bei Verl zu unternehmen, da sich dort eine zunehmende Intensivierung der Nutzung abzeichnet bzw. andere Nutzungsinteressen auf den Plan treten (Gewerbegebiet). Problematischer als beim Großen Brachvogel ist der Gelegeschutz bei der Uferschnepfe, da die Nester stärker versteckt angelegt werden und die Schnepfen aufgrund ihrer geringeren Körpergröße schwerer zu beobachten sind. Im konkreten Verdachtsfall sollten daher noch stärker als bisher konsequent Flächen gesperrt werden, um die Gelege zu schützen.
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