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| 18 Schafstelze (Motacilla flava) |
 | Foto-Copyright: Siebrasse |
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| Lebensraumansprüche |
Die Schafstelze bewohnt die offene, landwirtschaftlich genutzte Feldflur, wobei sowohl in Ackergebieten als auch in Grünlandgebieten (z.B. den Feuchtwiesenschutzgebieten) Brutpaare festgestellt werden können. In Ackergebieten finden Bruten direkt in den Kulturen (z.B. Getreide, Raps, Hackfrüchte) statt. Zur Nahrungssuche werden aber Säume am Rand der Kulturen, Randstreifen an Wegen und Gräben, im Umfeld liegende Viehweiden oder die Ränder von Gewässern angeflogen. Bei Bruten in Grünlandgebieten werden als Nistplatz besonders die Säume von Blänken oder andere Strukturen mit lückiger, nicht zu hoher Vegetation gewählt. Es finden zwei Bruten im Mai/Juni und Juni/Juli statt, wobei für die Zweitbrut oft andere Reviere besetzt werden.
In den Revieren werden Hochstauden, Sträucher oder Zaunpfosten als Sitzwarten genutzt.
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| Verbreitung im Kreis Gütersloh |
Aus dem Teutoburger Wald und dem Ravensberger Hügelland sind keine Hinweise auf Vorkommen der Schafstelze bekannt. Die offenen Bereiche des Ravensberger Hügellandes mit Äckern und Siekstrukturen kommen aber als potentieller Lebensraum für die Schafstelze in Betracht. Das Ostmünsterland ist verstreut besiedelt, so brüten Schafstelzen im Umfeld des „Versmolder Bruch“, nördlich von Rheda im Pixelfeld, sowie in der Stadt Rietberg und der Gemeinde Langenberg.
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| Gefährdung und Gefährdungsursachen |
Aufgrund lokaler Abnahme der Bestände gilt die Schafstelze in NRW als „gefährdet“. Als Ursache kann die Intensivierung der Nutzung des Grünlandes (Trockenlegung, Düngung) und auch der Ackernutzung aufgeführt werden. Die dichte Vegetation in konventionell bewirtschafteten Grünlandflächen wird von der Schafstelze nicht mehr als Brutplatz angenommen. Die Mahdtermine fallen zudem genau in die Brutzeit der Schaftstelze. Selbst in den Feuchtwiesengebieten sind infolge von gesunkenen Grundwasserständen kaum noch geeignete Brutplätze vorhanden. Für die Nahrungssuche müssen gerade bei den in Ackerschlägen brütenden Paaren ausreichend Kleinflächen zur Verfügung stehen. Da auch diese Strukturen oft intensiv mit bewirtschaftet werden, fehlen vielfach geeignete Nahrungsflächen. Durch die Bewirtschaftung der Ackerflächen gehen zudem ebenfalls Gelege und Jungvögel verloren. Auch die intensiv beweideten Flächen sind aufgrund des zu hohen Viehbestandes nicht als Brutbiotope geeignet (Gelegeverluste durch Viehtritt).
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| Hilfsmaßnahmen |
In den Gebieten mit Ackerbruten sollten die als Nahrungsflächen genutzten Randstreifen, Weg- und Grabenränder bzw. sonstige Strukturen erhalten werden. Eine Vergrößerung der Ackerschläge sollte vermieden werden. Durch die Schaffung von neuen Randstreifen, die nicht gedüngt und nur außerhalb der Brutzeit gemäht werden dürfen, können in monotonen Ackergebieten die Grundlagen für eine Ansiedlung der Schafstelze geschaffen werden. Eine Extensivierung der Ackernutzung (Anbau von Sommergetreide) ist ebenso von Vorteil, wie eine Extensivierung der Grünlandnutzung. Noch vorhandene natürliche Wiesenblänken sollten erhalten werden, künstlich angelegte Blänken durch Mahd oder Beweidung regelmäßig gepflegt werden.
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